Auseinandersetzungsvertrag mit der Gemeinde Hechtsheim
Im Zuge der territorialen Verwaltungsreform wurde Hechtsheim per Gesetz (4. VwVeinfG vom 10.01.1969) am 07.06.1969 in die kreisfreie Stadt Mainz zwangseingemeindet und trägt seitdem den Namen Mainz-Hechtsheim.
Klagen vor dem rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof waren nicht erfolgreich.
Auseinandersetzungsvertrag mit der Gemeinde Hechtsheim, PDF, 568 KB, 10 Seiten
Die Veröffentlichung des „Auseinandersetzungsvertrag mit der Gemeinde Hechtsheim“ wurde von der Landeshauptstadt Mainz, 10 - Hauptamt durch Herrn Blessing am 30.04.2013 genehmigt.